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   OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20   

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OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20 (https://dejure.org/2020,15720)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2020 - 13 MN 229/20 (https://dejure.org/2020,15720)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 13 MN 229/20 (https://dejure.org/2020,15720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Shisha-Bars

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona - und die Schließung von Shisha-Bars

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Shisha-Bars coronabedingt vorläufig weiter geschlossen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Niedersachsen: Shisha-Bars müssen geschlossen bleiben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: Shisha-Bars bleiben weiterhin geschlossen - Verordnete Schließung wird am 5 Juli 2020 außer Kraft treten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20
    Danach sind die zuständigen Behörden zum Handeln verpflichtet (gebundene Entscheidung, vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 - BVerwG 3 C 16.11 -, BVerwGE 142, 205, 212 - juris Rn. 23).

    Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG können aber auch (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") Adressat von Maßnahmen sein, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., S. 212 f. - juris Rn. 25 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris Rn. 8 f.).

    Der Gesetzgeber hat § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG daher als Generalklausel ausgestaltet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., S. 213 - juris Rn. 26 unter Hinweis auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes, BT-Drs.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2020 - 1 S 1528/20

    CoronaVV BW 2 vom 09.05.2020 i.d.F.v. 26.05.2020; Untersagung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20
    Mitunter wird auch angenommen, dass Shisha-Rauch gegenüber Zigarettenrauch erheblich feuchter sein soll und deshalb eine erhebliche Steigerung des Infektionsrisikos vorliegt (so OVG Bremen, Beschl. v. 15.6.2020 - 1 B 176/20 -, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend) und allgemein ein erhöhter Ausstoß von Atemluft vorliegt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.6.2020 - 1 S 1528/20 -, juris Rn. 38).

    Hieran gemessen kann die Ungleichbehandlung von Shisha-Bars gegenüber den von der Antragstellerin aufgeführten Rauchergaststätten nicht abschließend beurteilt werden (vgl. zur Gleichbehandlung einer Shisha-Bar: OVG Bremen, Beschl. v. 19.6.2020 - 1 B 176/20 - n.v.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.5.2020 - 1 S 1528/20 -, juris Rn. 38; VG Hamburg, Beschl. v. 17.6.2020 - 15 E 2321/20 -, veröffentlicht unter justiz.hamburg.de, S. 15; VG Aachen, Beschl. v. 5.6.2020 - 7 L 367/20 -, V.n.b.).

  • OVG Bremen, 15.06.2020 - 1 B 176/20

    Schließung von Shisha-Bars nach der Siebten Corona-Verordnung (Bremen) -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20
    Mitunter wird auch angenommen, dass Shisha-Rauch gegenüber Zigarettenrauch erheblich feuchter sein soll und deshalb eine erhebliche Steigerung des Infektionsrisikos vorliegt (so OVG Bremen, Beschl. v. 15.6.2020 - 1 B 176/20 -, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend) und allgemein ein erhöhter Ausstoß von Atemluft vorliegt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.6.2020 - 1 S 1528/20 -, juris Rn. 38).

    Hieran gemessen kann die Ungleichbehandlung von Shisha-Bars gegenüber den von der Antragstellerin aufgeführten Rauchergaststätten nicht abschließend beurteilt werden (vgl. zur Gleichbehandlung einer Shisha-Bar: OVG Bremen, Beschl. v. 19.6.2020 - 1 B 176/20 - n.v.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.5.2020 - 1 S 1528/20 -, juris Rn. 38; VG Hamburg, Beschl. v. 17.6.2020 - 15 E 2321/20 -, veröffentlicht unter justiz.hamburg.de, S. 15; VG Aachen, Beschl. v. 5.6.2020 - 7 L 367/20 -, V.n.b.).

  • VG Hamburg, 17.06.2020 - 15 E 2321/20

    Erfolgloser Eilantrag des Betreibers einer Shisha-Bar gegen das aus der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20
    40 Teilweise wird das erhöhte Infektionsrisiko in einer Shisha-Bar durchaus mit einer erhöhten Aerosol-Aufnahme bei der Inhalation und einer im Vergleich zum Zigarettenrauchen deutlich größeren Rauchmenge begründet (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 17.6.2020 - 15 E 2321/20 -, veröffentlicht unter: justiz.hamburg.de, S. 13 mit Verweis auf Schuurmans/Barben, Informationsblatt für Ärztinnen und Ärzte, Factsheet 3: Wasserpfeife/Shisha, veröffentlicht unter: primary-hospital-care.ch/article/doi/phc-d.2018.01646, Stand: 22.6.2020, und Deutsches Krebsforschungszentrum, Fakten zum Rauchen, Wasserpfeifen, veröffentlicht unter: www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/FzR/FzR_2018_Wasserpfeifen.pdf, Stand: 22.6.2020).

    Hieran gemessen kann die Ungleichbehandlung von Shisha-Bars gegenüber den von der Antragstellerin aufgeführten Rauchergaststätten nicht abschließend beurteilt werden (vgl. zur Gleichbehandlung einer Shisha-Bar: OVG Bremen, Beschl. v. 19.6.2020 - 1 B 176/20 - n.v.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.5.2020 - 1 S 1528/20 -, juris Rn. 38; VG Hamburg, Beschl. v. 17.6.2020 - 15 E 2321/20 -, veröffentlicht unter justiz.hamburg.de, S. 15; VG Aachen, Beschl. v. 5.6.2020 - 7 L 367/20 -, V.n.b.).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20
    - 13 KN 510/18 -, NdsRpfl.

    Es entspricht der Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2020 - 13 MN 218/20

    Zur Schließung eines Kinos wegen Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20
    Der Senat sieht aufgrund der Ausbreitung von COVID-19, der offiziellen Bezeichnung der durch den neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (anfangs 2019-nCoV) als Krankheitserreger ausgelösten Erkrankung, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 IfSG als erfüllt an (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 15.6.2020 - 13 MN 218/20 -, juris Rn. 18 ff.; v. 11.6.2020 - 13 MN 192/20 -, juris Rn. 40 ff.).

    "Schutzmaßnahmen" im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG können daher auch Untersagungen oder Beschränkungen von unternehmerischen Tätigkeiten in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sein, beispielsweise die Schließung von Kinos (vgl. Senatsbeschl. v. 17.6.2020 - 13 MN 218/20 -, juris Rn. 29 mit weiteren Beispielen).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20
    Die Möglichkeit, eine eventuell geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme zu ergreifen (etwa die Beschränkung auf eine Wasserpfeife pro Person und Abstandsregelungen) und so die Verbreitung der Infektionskrankheit zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung, einem auch mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtigen Gemeinwohlbelang (vgl. BVerfG, Urt. v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. -, BVerfGE 121, 317, 350 - juris Rn. 119 m.w.N.), effektiver zu verhindern, bliebe hingegen zumindest zeitweise bis zu einer Reaktion des Verordnungsgebers (irreversibel) ungenutzt.
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20
    Hierbei hat der Antragsgegner - wie auch bei jeder weiteren Fortschreibung der Verordnung - hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren relevanten Schließung zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, die Schließung unter - gegebenenfalls strengen - Auflagen weiter zu lockern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2012 - 1 BvL 16/11 -, BVerfGE 132, 179, 188 - juris Rn. 30; Beschl. v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07, BVerfGE 129, 49, 69 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, BVerfGE 126, 400, 416 - juris Rn. 79).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240, 252 - juris Rn. 40; Beschl. v. 15.7.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, BVerfGE 98, 365, 385 - juris Rn. 63).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20

    Eilantrag gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen im Falle psychisch erkrankter

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 156/20

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Ansteckungsgefahr; Corona-Virus; einstweilige

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 MN 211/20

    Corona

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68

    Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2020 - 13 MN 63/20

    Abstandsgebot; Adressatenkreis; Autowaschanlage; Corona; Ermessen; Gefahr;

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 168/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GrdstVG

  • VG Aachen, 05.06.2020 - 7 L 367/20

    Das Anbieten von Shisha-Pfeifen in Shisha-Bars bleibt verboten

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20

    Infektionsschutzrecht: Zulässige Regelung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2020 - 13 MN 77/20

    Corona; Fitnessstudio; Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag;

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2020 - 13 MN 192/20

    Ansammlungsverbot; Corona; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag;

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2013 - 12 KN 277/11

    Befugnis eines Nachbarn zum Vorgehen gegen die Festsetzung eines kombinierten

  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 CN 1.02

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Hauptsatzung; Neufassung; Bekanntmachung;

  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

  • LG Berlin, 13.10.2020 - 2 O 247/20

    Amtspflichtverletzung: Schließung einer Gaststätte aufgrund der

    Es dürfte anerkannt und auch heute noch in breiten Schichten allgemeiner Konsens sein, dass die Voraussetzungen für ein weitgehendes Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkungen des damaligen Lock Down genau deswegen vorlagen, weil die Ausbreitung der Pandemie durch den unmittelbaren Kontakt der Menschen gefördert wurde und sich diese Ausbreitung - zumindest erst einmal - nur durch Verhinderung vermeidbarer Kontakte eindämmen ließ (z.B. VG Berlin Beschluss vom 13. Mai 2020, 14 L 101/20, Rdnrn. 16, 24 VG Hamburg, Urteil vom 8. September 2020, 19 K 1731/20, Rdnrn. 50 ff.; OVG NRW Beschluss vom 25. Juni 2020, 13 B 800/20.NE, Rdnrn. 32 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juni 2020, 13 MN 229/20, Rdnr. 39 f.; VG Berlin, Beschluss vom 5. Juni 2020, 14 L 166/20, Rdnrn. 22 ff.; OVG Thüringen, Beschluss vom 5. Juni 2020, 3 EN 369/20, Rdnrn. 102 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2020, OVG 11 S 41/20, Rdnrn. 24 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2020, 3 R 78/20, Rdnrn. 42 ff.; jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2020 - 13 MN 272/20

    Aerosole; Angebot; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Corona-Virus;

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seine explizit zur Schließung von Shisha-Bars bzw. Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden (vgl. die vom 22.6.2020 bis zum 12.7.2020 existent gewesene Vorläuferregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 1 der (5.) Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus v. 8.5.2020 in verschiedenen Änderungsfassungen), ergangenen Beschlüsse vom 1. Juli 2020 - 13 MN 246/20 - (juris Rn. 20 ff.) und vom 23. Juni 2020 - 13 MN 229/20 - (juris Rn. 17 f.) Bezug.

    (a) Der Senat teilt bei summarischer Prüfung insbesondere nicht die vom Antragsgegner pauschal erhobene Behauptung, die Verwendung von Einwegmundstücken und -schläuchen in Shishas (mit welcher das beim Konsum von Shisha-Pfeifen an sich üblicherweise anzutreffende Teilen einer Pfeife bzw. eines Mundstücks, vgl. hierzu den Senatsbeschl. v. 23.6.2020 - 13 MN 229/20 -, juris Rn. 44, verhindert würde) stelle kein gleichwirksames milderes Mittel im Vergleich zu einer Schließungsanordnung dar, weil hierbei jedenfalls ein Kontakt des aktuellen Nutzers der Shisha mit Ausatemaerosol.

    Zwar erschöpft sich die Belastung weiterhin darin, dass die Antragstellerin rechtlich daran gehindert wird, Shisha-Pfeifen zum Konsum feilzuhalten; es ist ihr hingegen nicht untersagt, Speisen, Getränke und Begleitunterhaltung anzubieten (vgl. zum konkreten Regelungsinhalt der zuletzt mit § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 6. Verordnung wortgleichen Vorgängerregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 1 der 5. Verordnung den Senatsbeschl. v. 23.6.2020 - 13 MN 229/20 -, juris Rn. 8 f.).

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2020 - 13 MN 246/20

    Corona; Folgenabwägung; Normenkontrolleilantrag; Shisha-Bar

    Der Senat nimmt insoweit zur weiteren Begründung Bezug auf seinen Beschluss vom 23. Juni 2020 - 13 MN 229/20 -, der den Beteiligten bekannt ist und an dem er auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers im vorliegenden Verfahren festhält.

    Zum einen besteht in diesen Fallgestaltungen anders als beim Konsum von Shisha-Pfeifen kein Infektionsrisiko wegen des Teilens einer Pfeife bzw. eines Mundstücks (vgl. hierzu den Senatsbeschl. v. 23.6.2020 - 13 MN 229/20 -, Umdruck S. 12 f.).

    Zum anderen ist die Frage offen, ob die Infektionsgefahr durch den Ausstoß von Atemluft beim Konsum einer Shisha-Pfeife gegenüber einem Ausatmen in den genannten zu vergleichenden Fallgestaltungen in relevanter Weise erhöht ist, da derzeit wissenschaftliche Erkenntnisse zur Auswirkung der Nutzung von Shisha-Pfeifen auf die Übertragung von Corona-Viren über die Atemluft fehlen (vgl. hierzu den Senatsbeschl. v. 23.6.2020 - 13 MN 229/20 -, Umdruck S. 10 f.).

    Im Übrigen ist es dem Antragsteller indes nicht untersagt, Getränke und Begleitunterhaltung anzubieten (vgl. zum konkreten Regelungsinhalt des § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung den Senatsbeschl. v. 23.6.2020 - 13 MN 229/20 -, Umdruck S. 3).

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 13 MN 236/20

    Corona; Gleichheitsgrundsatz, allgemeiner; Kutsche; Kutschfahrschule; Natur- und

    Zu konzedieren ist zwar, dass die (5.) Nds. Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 in der hier zu überprüfenden Fassung der Änderungsverordnung vom 25. Juni 2020, mit der die bisherigen Stufen des "Fünf-Stufen-Plans" der Landesregierung vom 4. Mai 2020 schrittweise nachvollzogen und umgesetzt worden sind (vgl. hierzu aber Senatsbeschl. v. 23.6.2020 - 13 MN 229/20 -, S. 15 des Beschlussabdrucks, Veröff. bei juris beabsichtigt), inzwischen ein Ausmaß an Komplexität erreicht hat, mit dem eine gewisse Unübersichtlichkeit einhergeht.
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